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   VerfGH Berlin, 19.12.2013 - VerfGH 152/11   

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https://dejure.org/2013,40017
VerfGH Berlin, 19.12.2013 - VerfGH 152/11 (https://dejure.org/2013,40017)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.12.2013 - VerfGH 152/11 (https://dejure.org/2013,40017)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - VerfGH 152/11 (https://dejure.org/2013,40017)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Begründete Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 15 Abs 1 Verf BE) durch Absehen von einer Zeugenvernehmung im Zivilprozess

  • JurPC

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Annahme eines Ausforschungsbeweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.12.2013 - VerfGH 152/11
    Insoweit kann auch offen bleiben, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang das Landgericht von den Zeugen Angaben zu den jeweiligen Vertragspartnern verlangen kann (vgl. dazu BGH, Urteile vom 19. November 2008 - VIII ZR 138/07 -, juris Rn. 45 ff., und vom 20. Juli 2010 - EnZR 23/09 -, juris Rn. 35).

    Auch die Frage, auf welche andere Weise im Zivilprozess der Konflikt zwischen der Wahrung berechtigter Interessen des Klägers oder Dritter an der Geheimhaltung schutzwürdiger Tatsachen oder Daten und der Gewährung effektiven Rechtsschutzes einerseits sowie des Prozessgegners an einer Offenlegung aller entscheidungserheblichen Tatsachen zur Wahrung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör andererseits gelöst werden kann, stellt sich im vorliegenden Verfahren nicht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. November 2008, a. a. O. Rn. 47 unter Hinweis auf die prozessualen Möglichkeiten nach §§ 172 ff. GVG; zur Frage eines "in camera"-Verfahrens vgl. Bornkamm, in: Festschrift für Eike Ullmann, 2006, S. 893 ff. auch unter Bezugnahme auf BVerfGE 101, 106 und Bahner, Geheimnisschutz im Zivilprozess, 2013; ein solches Geheimverfahren ablehnend Greger, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 357 Rn. 4; Laumen, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 5. Aufl. 2013, § 285 Rn. 6 f).

  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 11/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Willkürverbots durch Übergehen eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.12.2013 - VerfGH 152/11
    In diesem Sinne gebietet Art. 15 Abs. 1 VvB in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung auch die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 11/12 - Rn. 15).

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes ist jedoch dann mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör nicht mehr vereinbar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - jeweils Rn. 21, m. w. N.; st. Rspr.).Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Gericht verkennt, dass die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Beschlüsse vom 23. Januar 2013, a. a. O. und 19. März 2013, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 -, juris Rn. 15 f.; vgl. auch BGH, NJW-RR 2009, 1236 und BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZR 291/12 -, juris Rn. 10 f.).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.12.2013 - VerfGH 152/11
    Auch die Frage, auf welche andere Weise im Zivilprozess der Konflikt zwischen der Wahrung berechtigter Interessen des Klägers oder Dritter an der Geheimhaltung schutzwürdiger Tatsachen oder Daten und der Gewährung effektiven Rechtsschutzes einerseits sowie des Prozessgegners an einer Offenlegung aller entscheidungserheblichen Tatsachen zur Wahrung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör andererseits gelöst werden kann, stellt sich im vorliegenden Verfahren nicht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. November 2008, a. a. O. Rn. 47 unter Hinweis auf die prozessualen Möglichkeiten nach §§ 172 ff. GVG; zur Frage eines "in camera"-Verfahrens vgl. Bornkamm, in: Festschrift für Eike Ullmann, 2006, S. 893 ff. auch unter Bezugnahme auf BVerfGE 101, 106 und Bahner, Geheimnisschutz im Zivilprozess, 2013; ein solches Geheimverfahren ablehnend Greger, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 357 Rn. 4; Laumen, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 5. Aufl. 2013, § 285 Rn. 6 f).
  • VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.12.2013 - VerfGH 152/11
    Dem Recht der Parteien, sich im Verfahren mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten, entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Beschluss vom 19. Juni 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 19; st. Rspr.).
  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.12.2013 - VerfGH 152/11
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes ist jedoch dann mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör nicht mehr vereinbar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - jeweils Rn. 21, m. w. N.; st. Rspr.).Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Gericht verkennt, dass die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Beschlüsse vom 23. Januar 2013, a. a. O. und 19. März 2013, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 -, juris Rn. 15 f.; vgl. auch BGH, NJW-RR 2009, 1236 und BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZR 291/12 -, juris Rn. 10 f.).
  • OLG Brandenburg, 11.01.2011 - 6 U 93/09

    Stromeinspeisung: Erhöhte Vergütung bei Anbringung einer Photovoltaikanlage an

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.12.2013 - VerfGH 152/11
    Ihr Fall entspreche dem abweichend entschiedenen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 13. Januar 2010 - 6 U 93/09 -), in dem sie die gleichen geschwärzten Verträge vorgelegt habe.
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.12.2013 - VerfGH 152/11
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes ist jedoch dann mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör nicht mehr vereinbar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - jeweils Rn. 21, m. w. N.; st. Rspr.).Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Gericht verkennt, dass die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Beschlüsse vom 23. Januar 2013, a. a. O. und 19. März 2013, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 -, juris Rn. 15 f.; vgl. auch BGH, NJW-RR 2009, 1236 und BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZR 291/12 -, juris Rn. 10 f.).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.12.2013 - VerfGH 152/11
    Nach der - bei der Prüfung eines Verstoßes gegen Art. 15 Abs. 1 VvB im Verfassungsbeschwerdeverfahren zugrunde zu legenden - Rechtsansicht des Landgerichts war im Ausgangsverfahren entscheidungserheblich, ob die 23 vorgelegten geschwärzten Verträge tatsächlich abgeschlossen wurden (Urteilsabdruck S. 9, unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. März 2009 - I ZR 44/06 - Resellervertrag).
  • BGH, 12.09.2013 - V ZR 291/12

    Berücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes durch Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.12.2013 - VerfGH 152/11
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes ist jedoch dann mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör nicht mehr vereinbar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - jeweils Rn. 21, m. w. N.; st. Rspr.).Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Gericht verkennt, dass die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Beschlüsse vom 23. Januar 2013, a. a. O. und 19. März 2013, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 -, juris Rn. 15 f.; vgl. auch BGH, NJW-RR 2009, 1236 und BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZR 291/12 -, juris Rn. 10 f.).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1819/10

    Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.12.2013 - VerfGH 152/11
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes ist jedoch dann mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör nicht mehr vereinbar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - jeweils Rn. 21, m. w. N.; st. Rspr.).Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Gericht verkennt, dass die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Beschlüsse vom 23. Januar 2013, a. a. O. und 19. März 2013, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 -, juris Rn. 15 f.; vgl. auch BGH, NJW-RR 2009, 1236 und BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - V ZR 291/12 -, juris Rn. 10 f.).
  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

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